Änderungen der Gesellschaftsverträge der städtischen Beteiligungen sind ein Fehler – DinEvent, DinFleg, ProZent und Stadtwerke

Die GRÜNE Ratsfraktion hat in der Sonderratssitzung am 20.06.2023 keine Mehrheiten für ihre zwei eingereichten Anträge zu den Gesellschaftsverträgen bekommen können. Die sogenannte Ostfriesland-Koalition von SPD, CDU und UBV stimmte in teilweise geheimer Abstimmung, bei wenigen Abweichler*innen aus den eigenen Reihen, – je nach Abstimmung eine oder mehrere Personen – durchgehend mehrheitlich für eine Abstrafung der Bürgermeisterin während alle anderen Fraktionen geschlossen gegen die Vorschläge dieser Koalition stimmten.

Nach Meinung der GRÜNEN Ratsfraktion ist dies keine sachorientierte, personenunabhängige sowie zeitlos sinnvolle Entscheidung, sondern zeigt vielmehr auf wie in den Aufsichtsräten der Stadt Dinslaken agiert wird und der Rat für die eigene Machtpolitik missbraucht wird.

Aufgrund dieser besonderen Vorkommnisse, welche bisher – für die Tragweite der Entscheidung – keinen entsprechenden Anklang in der Presse gefunden haben, wird im Folgenden die Rede des Fraktionsvorsitzenden Niklas Graf zu den Tagesordnungspunkten veröffentlicht:

„Liebe Frau Bürgermeisterin,

Liebe Kolleg*innen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich heute trotz der längeren Liste an Argumenten gegen den Antrag von SPD, CDU und UBV auf drei zentrale Punkte fokussieren.

Die Stadt Dinslaken hat ein vergleichsweise großes Beteiligungsportfolio mit fünf hundertprozentigen Tochterunternehmen, acht unmittelbaren und 28 mittelbaren Beteiligungen, welche umfassende Fachkenntnisse im Gesellschaftsrecht, Kommunalrecht und EU-Beihilferecht erfordern – und fast alle! – sind heute potentiell von den zu treffenden Entscheidungen betroffen.

Neben dem bestehenden Stellenplanansatz für die Aufgabe der Beteiligungsverwaltung hat der Stadtrat zuletzt ein weiteres Stellenkontingent für die Aufgabe des Beteiligungsmanagements beschlossen.

Der FD 2.1 erhält u.a. eine weitere Vollzeitstelle “Sachbearbeitung Beteiligungsmanagement / Gesamtabschlüsse”, welche mit A12 gut dotiert ist. Damit wird das Beteiligungsmanagement der Stadt gerade deutlich ausgebaut.

Ich frage daher die Fraktionen von SPD, CDU und UBV warum gerade jetzt neue Tatsachen geschaffen werden sollen und der Verwaltung die Hoheit über die Steuerung der städtischen Beteiligungen genommen werden soll? – Punkt 1

Punkt 2 in aller Kürze: Wollen wir wirklich, dass der Stadtkasse zukünftig jährlich ein mittlerer fünfstelliger Betrag fehlt und in private Hände fließt? 

Ein Betrag, der über eine ganze Ratsperiode sogar ins Sechsstellige anwachsen kann?

Das wäre eine Summe, welche nicht nur in der aktuellen Haushaltslage von Relevanz ist, sondern vor allem auch gegenüber unseren Mitbürger*innen absehbar und über Jahre hinweg schwer zu erklären wäre.

Punkt 3 – Die oder der Bürgermeister*in und die Beigeordneten unser Stadt, oder ggf. andere Bedienstete, sind zur Neutralität verpflichtet und können viel eher – über ihre Sachkenntnis und ihre Mitarbeitenden – eine möglichst neutrale Sitzungsvorbereitung, Tagesordnung und Sitzungsleitung im Sinne unser Stadt garantieren. Eine Berufung qua Amt ist logisch, wurde auch in den letzten Jahren niemals angezweifelt und ist vor allem personenunabhängig sinnvoll.

Wir wollen – und sollten als Stadtrat auch gemeinsam – Sachentscheidungen treffen, die jederzeit und bei jeder Personalkonstellation nachvollziehbar sind. 

Ich frage daher, ob wir eine Entscheidung treffen wollen, die in Zukunft zu immer wieder neuen Unklarheiten und Fragestellungen in allen städtischen Beteiligungen führen würde? 

Wollen wir wirklich – egal wer zukünftig das höchste Amt in unser Stadt haben wird – diese Personen immer wieder mit Verteilungskämpfen um Vorsitze in Aufsichtsräten belasten? 

Wollen wir jedem oder jeder zukünftigen Bürgermeister*in und unseren Dezernent*innen ihre ureigenste Aufgabe – Verantwortung für unsere Stadtgesellschaft zu übernehmen – wegnehmen?

Wenn wir sachorientiert entscheiden, entscheiden wir uns für einen Vorsitz in den städtischen Beteiligungen, welcher durch das Oberhaupt unser Stadt ausgeführt wird. 

Im Vertretungsfall sollte der oder die thematisch passende Beigeordnete die Stellvertretung übernehmen. Also bspw. bei DinFleg Hr. Bulinski oder bei DinEvent Fr. Dr. Yousef und so weiter… Alles andere ist der Bevölkerung unser Stadt nicht zu erklären.

Ich werbe daher im Namen der GRÜNEN Fraktion um Zustimmung zu unseren zwei Anträgen und hoffe auf eine Entscheidung zum Wohle unser Stadt. – Vielen Dank“

Alle Anträge zur Ratssitzung am 20.06.2023 finden Sie hier.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.